Als zertifizierte "insoweit erfahrene Fachkraft " im Kinderschutzbund Starnberg biete ich Fachberatung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG an.
Diese Beratung steht allen in den o.g. gesetzlichen Regelungen benannten Fachkräften und Berufsgeheimnisträgern zu, welche in Ausübung ihrer Tätigkeit gewichtige Hinweise auf das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung erlangen.
Zusätzlich zu dem Angebot des gesetzlich vorgegeben Verfahrens biete ich kollegiale Fachberatung für alle im Berufsfeld Jugendhilfe, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen tätige Fachkräfte an.