Als Verfahrensbeiständin vertrete ich Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren.
Ich bespreche mit den Kindern/Jugendlichen ihre Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf das Verfahren. Möchte sie/ er Umgang mit einem Elternteil, einem Geschwister oder Halbgeschwister, oder Großeltern?
Welche Regelung der Wohnform würde bei einer notwendigen Unterbringung außerhalb der Familie ihrem/seinem Willen und Wohl am besten entsprechen?
In diesen und weiteren Fällen von familiengerichtlichen Verfahren werde ich vom Gericht bestellt, um die Rechte des Kindes vor wahrzunehmen.
Darüber hinaus bekomme ich vom Gericht meist zusätzlich den Auftrag am Einvernehmen zwischen den Eltern mitzuwirken.
Dies geschieht in Gesprächen mit den Eltern und oft noch anderen, am Verfahren Beteiligten Personen; Jugendliche ab 14 Jahren lasse ich nach vorheriger Absprache an den Gesprächen teilnehmen.
Als Ergänzungspflegerin werden mir vom Gericht Teile der Elterlichen Sorge übertragen. Sehr häufig geschieht dies in der Form der Umgangspflegschaft.
In diesen Fälle übe ich im Rahmen der mir übertragen Aufgabenbereiche die elterliche Sorge aus, d.h. ich treffe - in Absprache mit den Beteiligten - die Entscheidungen für das Kind/den Jugendlichen.